Vieraugenprinzip bei Regulations-abschüssen

25. Okt. 2025
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Aktualisiert: vor 7 Tagen

Eine Motion verlangte, dass beim Abschuss von Grossraubtieren wie dem Wolf zwingend das Vieraugenprinzip gelten soll. Im Kanton Bern hat es bisher weder Fehlabschüsse noch Zwischenfälle gegeben, 90 Prozent der Eingriffe werden von der Wildhut selber ausgeführt. Statt neuer Vorschriften beantragt das Jagdinspektorat zusätzliche Fachstellen, um die Arbeit weiterhin korrekt auszuführen. Wir sehen keinen Mehrwert in neuen Gesetzen, wenn es keine Probleme gibt. Deshalb lehnten wir die Motion ab.
Dieser Beitrag erschien in der Monatszeitschrift "EDU-Standpunkt" am 25. Oktober 2025.


